Die bisherigen gesetzlichen Maßnahmen hinken der Realität in der industriellen Tierhaltung hinterher, es fehlt an gesetzlichen Regelungen und Kontrollen.
Die EU-Kommission, der Europäische Rat und das EU-Parlament haben sich nach acht Jahren Verhandlung auf ein neues Tierarzneimittelgesetz geeinigt, das im Januar 2022 in Kraft getreten ist. Es wird entscheidend mit dazu beitragen, wie der Einsatz von Antibiotika in der Tiermast in den kommenden Jahren gestaltet wird. Zwar gibt es nun strengere Vorgaben, was die Anwendung von Antibiotika in der Landwirtschaft anbelangt, aber zu einem grundsätzlichen Verbot der von der WHO als besonders kritisch einzustufenden Wirkstoffe konnte man sich nicht durchringen. Das ist leider eine schlechte Nachricht für den Kampf gegen Antibiotika-Resistenzen.